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3 Bewertungen

Bettina Schneider – Bewertungen & Erfahrungen

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) · DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK- Versicherungsverein e.G. (DEVK-V) Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn, Köln

4,3aus 3 Bewertungen

Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten

Auf dieser Seite finden Sie alle Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Bettina Schneider, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) in Köln. Mandantinnen und Mandanten berichten hier über ihre Erfahrungen mit der Beratung, der Erreichbarkeit, der Transparenz der Kosten und den erzielten Ergebnissen. Die Bewertungen stammen von Personen, die Bettina Schneider mandatiert oder beratend kontaktiert haben, und geben einen realistischen Eindruck der anwaltlichen Arbeit.

Aktuell liegen 3 Bewertungen mit einer durchschnittlichen Note von 4,3 von 5 Sternen vor. Wenn Sie selbst Erfahrungen mit Bettina Schneider gemacht haben, können Sie weiter unten Ihre eigene Bewertung abgeben und so anderen Suchenden bei der Anwaltswahl helfen. Weitere Informationen zur Kanzlei, den Kontaktdaten und den Standorten finden Sie auf dem vollständigen Profil von Bettina Schneider.

Bewertungen

4.3

3 Bewertungen

  • 5 Sterne2
  • 4 Sterne0
  • 3 Sterne1
  • 2 Sterne0
  • 1 Sterne0
  • TH
    T. H.
    Mandat bestätigt

    Drei Sterne, weil die Sache am Ende gut ausging, der Weg dahin aber mühsam war. Fachlich kann ich nichts bemängeln – die Argumentation war sauber und hat vor Gericht überzeugt. Aber die Kommunikation zwischendurch war zäh: Termine wurden verschoben, und einmal habe ich über zwei Wochen nichts gehört. Wer Geduld mitbringt, bekommt hier eine sehr gute fachliche Vertretung.

  • WN
    W. N.
    Mandat bestätigt

    Die Beratung war gründlich und hat auch die unbequemen Fragen angesprochen. Ich habe mich ernst genommen gefühlt und würde jederzeit wiederkommen.

  • LU
    L. U.
    Mandat bestätigt

    Frau Schneider hat meinen Fall sorgfältig geprüft und mir offen gesagt, welche Chancen realistisch sind und welche nicht. Das hat mir viel unnötigen Ärger erspart. Die Kommunikation lief überwiegend per E-Mail und war immer verbindlich.

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