Barrierefreiheit

Unser Weg zu einem Angebot, das alle nutzen können.

Person nutzt einen Laptop mit Hilfsmitteln

Rechtliche Informationen müssen für alle zugänglich sein. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA und prüfen neue Seiten vor der Veröffentlichung auf Kontrast, Tastaturbedienbarkeit und Struktur.

Was wir umgesetzt haben

  • durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur inklusive sichtbarer Fokusmarkierung
  • semantische Überschriftenstruktur mit genau einer H1 je Seite
  • Alternativtexte für alle inhaltstragenden Bilder
  • responsives Layout, das sich bis 200 Prozent Zoom ohne Textverlust vergrößern lässt
  • Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen und klaren Fehlermeldungen
  • Kontrastwerte von mindestens 4,5:1 bei Fließtext

Bekannte Einschränkungen

  • eingebettete Kartenausschnitte sind nur eingeschränkt mit Screenreadern nutzbar – die vollständige Adresse steht immer als Text daneben
  • einzelne ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig getaggt
  • Videos in der Mediathek erhalten schrittweise Untertitel

Barriere melden

Stoßen Sie auf eine Hürde, melden Sie sie uns bitte über das Kontaktformular mit dem Betreff „Barrierefreiheit“. Beschreiben Sie kurz die Seite und das verwendete Hilfsmittel – wir melden uns zurück und beheben das Problem so schnell wie möglich. Benötigen Sie eine Information in einem zugänglicheren Format, stellen wir sie Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.