Bastian Rosner – Bewertungen & Erfahrungen
Rechtsanwalt · Kanzlei Rosner, Graurheindorfer Str. 149 a
Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten
Auf dieser Seite finden Sie alle Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Bastian Rosner, Rechtsanwalt in Graurheindorfer Str. 149 a. Mandantinnen und Mandanten berichten hier über ihre Erfahrungen mit der Beratung, der Erreichbarkeit, der Transparenz der Kosten und den erzielten Ergebnissen. Die Bewertungen stammen von Personen, die Bastian Rosner mandatiert oder beratend kontaktiert haben, und geben einen realistischen Eindruck der anwaltlichen Arbeit.
Aktuell liegen 3 Bewertungen mit einer durchschnittlichen Note von 4,7 von 5 Sternen vor. Wenn Sie selbst Erfahrungen mit Bastian Rosner gemacht haben, können Sie weiter unten Ihre eigene Bewertung abgeben und so anderen Suchenden bei der Anwaltswahl helfen. Weitere Informationen zur Kanzlei, den Kontaktdaten und den Standorten finden Sie auf dem vollständigen Profil von Bastian Rosner.
Bewertungen
3 Bewertungen
- 5 Sterne2
- 4 Sterne1
- 3 Sterne0
- 2 Sterne0
- 1 Sterne0
- PFP. F.Mandat bestätigt
Nach einem missglückten ersten Versuch mit einer anderen Kanzlei bin ich zu Herr Rosner gewechselt. Der Unterschied war sofort spürbar: strukturierte Vorgehensweise, klare Absprachen, keine leeren Versprechen. Am Ende stand ein Ergebnis, mit dem ich gut leben kann.
- GPG. P.Mandat bestätigt
Von der ersten Minute an habe ich gemerkt, dass hier jemand arbeitet, der sein Handwerk versteht. Herr Rosner hat sich nicht nur meine Unterlagen angesehen, sondern gezielt nachgefragt und Punkte gefunden, die mir selbst nie aufgefallen wären. Genau einer dieser Punkte wurde später entscheidend. Die Kosten waren transparent und hielten sich im angekündigten Rahmen. Ich habe die Kanzlei bereits zweimal weiterempfohlen.
- ETE. T.Mandat bestätigt
Herr Rosner hat meinen Fall sorgfältig geprüft und mir offen gesagt, welche Chancen realistisch sind und welche nicht. Das hat mir viel unnötigen Ärger erspart. Die Kommunikation lief überwiegend per E-Mail und war immer verbindlich.