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Portrait von Guido Aßhoff, LL.M.

Guido Aßhoff, LL.M.

Verifiziertes Profil

Rechtsanwalt

Mitglied seit 2016

Kanzlei Aßhoff
Augustinusstraße 11 d, 50226 Frechen

Berufsangaben

Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

Köln

Kanzlei

Kanzlei Aßhoff

Standort(e)

Karte: Kanzleistandort Augustinusstraße 11 d, 50226 Frechen – © OpenStreetMap-Mitwirkende

Hauptstandort:

Kontakt

Adresse

Kanzlei Aßhoff
Augustinusstraße 11 d, 50226 Frechen

Bewertungen

4.8

9 Bewertungen

  • 5 Sterne7
  • 4 Sterne2
  • 3 Sterne0
  • 2 Sterne0
  • 1 Sterne0
  • KE
    K. Ei.
    UrheberrechtMandat bestätigt

    Beratung zu Lizenzverträgen für Bildmaterial in einer App. Fachlich sehr gut und mit einem guten Gespür dafür, welche Klauseln unser Gegenüber akzeptieren würde. Der Prozess war für unser kleines Team etwas dokumentenlastig, wir hätten uns eine kompaktere Zusammenfassung gewünscht. Ergebnis stimmt aber.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Vielen Dank für den Hinweis. Wir liefern zu umfangreicheren Prüfungen inzwischen standardmäßig eine einseitige Entscheidungsvorlage mit, damit die Details nur bei Bedarf gelesen werden müssen.

  • DS
    D. Sch.
    Gewerblicher RechtsschutzMandat bestätigt

    Wir hatten eine Abmahnung eines Wettbewerbers wegen angeblicher Markenverletzung im Halse stecken, verbunden mit einer sehr weit gefassten Unterlassungserklärung und einer Frist von fünf Tagen. Herr Aßhoff hat die Markenlage recherchiert und festgestellt, dass die Gegenmarke für die relevante Klasse gar nicht geschützt war. Er hat eine modifizierte Erklärung entworfen und die geforderten Abmahnkosten zurückgewiesen. Danach kam nichts mehr. Sehr klare Kommunikation, auch zu der Frage, welches Restrisiko bleibt.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Vielen Dank für Ihre Bewertung. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind fast immer zu weit gefasst; die Modifikation ist deshalb der Regelfall, nicht die Ausnahme. Melden Sie sich gern, wenn Sie die Markenanmeldung für die weiteren Klassen angehen möchten.

  • MT
    M. T.
    Gewerblicher RechtsschutzMandat bestätigt

    Begleitung bei der Anmeldung einer Unionsmarke für unser Software-Produkt, inklusive vorheriger Ähnlichkeitsrecherche. Die Recherche hat zwei kritische Zeichen zutage gefördert, woraufhin wir das Wortelement leicht angepasst haben. Die Anmeldung lief anschließend ohne Widerspruch durch. Herr Aßhoff denkt nicht nur juristisch, sondern auch aus Markensicht mit.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Danke sehr. Die kleine Änderung am Wortelement war zwar unbequem, hat aber ein Widerspruchsverfahren erspart, das Sie in der Markteinführungsphase Monate gekostet hätte.

  • BR
    B. R.
    InformationstechnologierechtMandat bestätigt

    IT-rechtliche Beratung zu einem größeren Softwareprojekt: Werkvertrag oder agile Dienstleistung, Abnahme, Nutzungsrechte am Quellcode, Regelungen zur Weiterentwicklung. Herr Aßhoff hat den Vertragsentwurf des Auftraggebers in einer Kommentarfassung zurückgegeben, die wir direkt in der Verhandlung nutzen konnten. Besonders wertvoll war der Vorschlag zur stufenweisen Abnahme, weil unser Projekt sonst über Monate ohne Zahlungsanspruch gelaufen wäre.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Vielen Dank. Gerade bei agilen Projekten ist die Abnahmeregelung der wirtschaftlich wichtigste Punkt – ohne Teilabnahmen trägt der Dienstleister das gesamte Projektrisiko bis zum Schluss.

  • LN
    L. Ne.
    UrheberrechtMandat bestätigt

    Es ging um Bildrechte: Ein Fotograf hatte uns wegen mehrerer Produktfotos auf unserer Website angeschrieben und Schadensersatz nach MFM-Tabelle verlangt. Herr Aßhoff hat die Forderung geprüft, die Höhe deutlich heruntergehandelt und mit uns eine Lizenzlösung für die weitere Nutzung verhandelt. Alles gut gelaufen. Vier Sterne, weil die erste Rückmeldung etwas auf sich warten ließ – danach war die Bearbeitung zügig.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Danke für Ihre offene Rückmeldung. Die erste Reaktion hat hier länger gedauert, weil wir die Nutzungshistorie der Bilder erst vollständig rekonstruieren mussten; ich hätte Sie über diesen Zwischenschritt informieren sollen.

  • JK
    J. Ku.
    InformationstechnologierechtMandat bestätigt

    Datenschutz- und IT-Vertragsberatung für unsere Cloud-Plattform, inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag und Regelungen zu Subunternehmern in Drittstaaten. Herr Aßhoff hat komplizierte Vorgaben in Formulierungen übersetzt, die unsere Kunden akzeptieren. Wir haben seitdem in Ausschreibungen keine Beanstandungen mehr zu diesem Thema bekommen.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Vielen Dank. Dass Ihre Kunden die Unterlagen ohne Nachverhandlung akzeptieren, ist der eigentliche Praxistest – schön, dass er bestanden ist.

  • VE
    V. En.
    WettbewerbsrechtMandat bestätigt

    Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung um irreführende Werbeaussagen eines Konkurrenten im Bereich Nahrungsergänzung. Herr Aßhoff hat die Health-Claims-Problematik sofort erkannt und eine Abmahnung ausgesprochen, die zur strafbewehrten Unterlassungserklärung geführt hat, ohne dass wir vor Gericht mussten. Kosten und Ablauf waren vorher klar kalkuliert.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Danke für Ihre Bewertung. Bei gesundheitsbezogenen Angaben ist die Rechtslage vergleichsweise streng, was eine außergerichtliche Klärung meist begünstigt.

  • AZ
    A. Z.
    InformationstechnologierechtMandat bestätigt

    Wir mussten einen Softwarevertrag mit einem Dienstleister beenden, der seit Monaten nicht lieferte. Herr Aßhoff hat die Kündigungsvoraussetzungen geprüft, die Fristsetzung sauber dokumentiert und parallel die Herausgabe des Quellcodes und der Daten durchgesetzt. Die Datenmigration war für uns existenziell wichtig, das hat er von Anfang an priorisiert.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Vielen Dank. Bei gescheiterten IT-Projekten geht es am Ende fast immer um Daten und Zugänge, nicht um Geld – deshalb sichern wir diese Ansprüche zuerst.

  • PM
    P.-M. Hi.
    Gewerblicher RechtsschutzMandat bestätigt

    Designschutz für eine Möbelserie: Recherche, Anmeldung und später die Verfolgung eines Nachahmers über einen Online-Marktplatz. Das Löschverfahren beim Plattformbetreiber lief innerhalb weniger Tage, danach folgte die Abmahnung. Herr Aßhoff kennt die Abläufe bei den Plattformen und weiß, welche Nachweise sie brauchen.

    Antwort von Guido Aßhoff, LL.M.

    Danke für die Rückmeldung. Der Weg über das Plattform-Meldeverfahren ist meist schneller und günstiger als eine einstweilige Verfügung – die Abmahnung sichert anschließend die Wiederholungsgefahr ab.

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