
Ein Testament geht auch ohne Notar. Es muss dann aber eigenhändig geschrieben und korrekt unterschrieben sein.
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Die Unterschrift gehört ans Ende des Textes.
Ergänzungen nach der Unterschrift sind nur wirksam, wenn sie erneut unterzeichnet werden. Ein Erbrechtsprofi kann teure Formfehler vermeiden helfen.
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