Leben · Familie

Keine neue Umgangsregelung ohne neue Gründe

Keine neue Umgangsregelung ohne neue Gründe

Ist der Umgang mit den gemeinsamen Kindern einmal geregelt, lässt sich das nicht nach kurzer Zeit einfach wieder ändern.

Gerichtliche Umgangsregelungen sollen Kindern Stabilität geben. Eine Abänderung setzt deshalb triftige, das Kindeswohl berührende Gründe voraus.

Verändern sich die Lebensumstände wesentlich, kann ein neuer Antrag Erfolg haben. Eine Fachanwältin für Familienrecht schätzt die Chancen realistisch ein.

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