
Wer nach einem Unfall länger auf die Reparatur wartet, hat unter Umständen deutlich länger Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug als gedacht.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Verzögert sich die Instandsetzung, etwa weil Ersatzteile fehlen, kann sich dieser Zeitraum deutlich verlängern.
Wichtig ist, die Versicherung frühzeitig zu informieren und die Verzögerung zu dokumentieren. Wer sich unsicher ist, lässt die Abrechnung von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
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